Prior
Ein Prior (von lat.: prior âder Erstere, der Obereâ[1]) â bzw. in Frauenklöstern Priorin â ist ein klösterliches Amt.
In Orden, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar oder der Subprior, beispielsweise bei den Dominikanern, Karmeliten und KartÀusern.
In Klöstern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern, Zisterziensern oder Trappisten. In diesen Orden gibt es darĂŒber hinaus auch Klöster, die nicht den Rang einer Abtei haben und von einem Prior oder einer Priorin geleitet werden. Sie werden daher mit Priorat oder Priorei bezeichnet und können abhĂ€ngig oder unabhĂ€ngig von einer Abtei sein. Im Mittelalter wurde die Priorin eines abhĂ€ngigen Konventes auch Magistra genannt.[2]
Der Vorsteher eines Franziskaner- oder Kapuziner-Klosters wird als Guardian bezeichnet.
Auch in evangelischen KommunitÀten gibt es das Amt des Priors oder der Priorin, z. B. bei der CommunitÀt Christusbruderschaft Selbitz, der Jesus-Bruderschaft (KommunitÀt Gnadenthal), der ChristustrÀger Bruderschaft (Kloster Triefenstein) und der Jesus-Gemeinschaft Marburg.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- â Vgl. Georg Schwaiger (Hrsg.): Mönchtum, Orden, Klöster von den AnfĂ€ngen bis zur Gegenwart: ein Lexikon. C. H. Beck, MĂŒnchen 1993, ISBN 3-406-37314-3, S. 368.
- â âSchlangen unter den Fischenâ. MĂ€nnliche und weibliche Religiosen in Doppelklöstern des hohen Mittelalters
[Bearbeiten] Literatur
- J. Lanczkowski: Kleines Lexikon des Mönchtums (= RUB 8867). Stuttgart 1993, S.208f
- Priorat, bearb. v. F.J. Felten, in: Lexikon des Mittelalters, Bd.7, Nachdruck Stuttgart 1999, Sp.215-218









