Firmung
Die Firmung (lat.: confirmatio âBestĂ€tigung, BekrĂ€ftigungâ) ist eines der sieben Sakramente der römisch-katholischen, der altkatholischen und der orthodoxen Kirche (dort griech. myron âSalbungâ genannt) sowie eine sakramentale Handlung (Sakramentale) in der anglikanischen Kirche.
In der katholischen Kirche ist sie die Vollendung der Taufe und bildet zusammen mit der Taufe und der Eucharistie die âdrei Sakramente der christlichen Initiationâ.[1] Sie wird als Gabe der Kraft des Heiligen Geistes an den GlĂ€ubigen verstanden. Dies helfe ihm dabei, tiefer in der Gotteskindschaft zu verwurzeln, sich fester in Christus einzugliedern, seine Verbindung mit der Kirche zu stĂ€rken, sich mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und zu helfen, in Wort und Tat fĂŒr den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.[2]
In den Ostkirchen wird die Firmung unmittelbar im Anschluss an die Taufe und vor dem Empfang der ersten Kommunion gespendet. In der römisch-katholischen Kirche ist dies bei der Erwachsenentaufe ebenso; GlĂ€ubige, die die Kindertaufe empfangen haben, werden nach âErreichen des Vernunftgebrauchsâ[2] in einer gesonderten Feier gefirmt, die mit der Erstkommunion verbunden sein kann oder dieser erst nach einiger Zeit folgt.
Die Kirchen der Reformation haben die Firmung nicht als Sakrament ĂŒbernommen, aber mit der Konfirmation einen Ersatz geschaffen. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Firmung und Konfirmation, wie sie im Deutschen existiert, gibt es im Lateinischen und in den meisten anderen Sprachen nicht.
Der Firmung verwandt in Ursprung, Praxis und Bedeutung ist die Heilige Versiegelung. Diese ist ein Sakrament in der Neuapostolischen Kirche und existiert in weiteren apostolischen Kirchen.
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[Bearbeiten] Voraussetzungen
Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen. Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die Taufe zur Vollendung bringt. AuĂerdem muss der Firmling den Willen haben, gefirmt zu werden. Es wird dem Firmbewerber empfohlen, vor der Firmung das BuĂsakrament zu empfangen. Hinsichtlich des Firmalters unterscheiden sich die Auffassungen: In der orthodoxen Kirche und in den unierten Kirchen des Ostens wird mit der Taufe des Kindes die Firmung verbunden; in der lateinischen Kirche dagegen ist erforderlich, dass der Firmling die Bedeutung der Firmung erkennen kann. Das Firmalter schwankte im Westen im Laufe der Geschichte erheblich und liegt heute gewöhnlich zwischen zwölf und sechzehn Jahren. Einige vor allem schweizerische Gemeinden legen das Firmalter auf achtzehn Jahre fest. Der Codex Iuris Canonici schreibt das âErreichen des Vernunftgebrauchsâ (Vollendung des siebten Lebensjahres) vor.[3] Auch jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders im Zusammenhang mit der Taufe bzw. der Aufnahme in die katholische Kirche.
Die Firmvorbereitung (Firmkatechese) der Jugendlichen erfolgt in Gruppen zu etwa 8-15 Personen, oft durch Ehrenamtliche der jeweiligen Pfarrgemeinde, wobei der Pfarrer ĂŒber die Katechese die Letztverantwortung innehat. HĂ€ufig vermittelt die Firmvorbereitung auch grundlegende Glaubensinhalte.
[Bearbeiten] Ritus
[Bearbeiten] Firmspender
Die Firmung wird in der römisch-katholischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof (âerstberufener Spenderâ) gespendet.[4] Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch von einem Priester gespendet werden, der jedoch eine besondere Beauftragung des Diözesanbischofs fĂŒr diese Firmung braucht. Ein Ortsordinarius, der kein Bischof ist (TerritorialĂ€bte usw.) bzw. vom Recht einem Diözesanbischof gleichgestellt ist, firmt in dem Gebiet, fĂŒr das er zustĂ€ndig ist. Bei einem neugetauften Erwachsenen hat der taufende Priester, in der Regel der Pfarrer, eine solche Beauftragung. Auch bei einer Konversion wird in der Regel der Ortspfarrer mit der Firmspendung beauftragt. DarĂŒber hinaus wird in den FĂ€llen, in denen die Firmspendung nicht durch den Bischof erfolgen kann, diese z. B. durch einen Abt oder ein hochrangiges Mitglied des Ordinariats und nach Erlangung einer besonderen Firmbefugnis verliehen. Befindet sich der Firmling in Todesgefahr, darf jeder Priester von Rechts wegen die Firmung spenden, sogar auĂerhalb seines Gebietes.
In der anglikanischen Kirchengemeinschaft wird die Firmung durchweg von einem Bischof gespendet, wÀhrend in den Ostkirchen jeder Priester dazu ermÀchtigt ist.
[Bearbeiten] Ablauf
Die Firmung findet normalerweise innerhalb einer Heiligen Messe statt.
Im römischen Ritus beginnt die Firmung mit einem Eröffnungsgebet und der Erneuerung des Taufversprechens durch die Firmlinge. AnschlieĂend breitet der Firmspender die HĂ€nde ĂŒber dem Firmling aus und betet um die Herabkunft des Heiligen Geistes und die Vermittelung der Gaben des Heiligen Geistes. Dann legt er die rechte Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet ihm mit Chrisam, einem vom Bischof geweihten Salböl, ein Kreuz auf die Stirn. Er spricht dazu: âSei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.â WĂ€hrend der Firmung legt der Firmpate (in Ăsterreich auch Firmgöd) als Zeichen seiner UnterstĂŒtzung seine Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Es folgen ein abschlieĂendes Gebet und der Segen sowie anschlieĂend die Feier der Eucharistie.[5] Bis zur Erneuerung des Ritus' der Firmung 1973 war ein angedeuteter Backenstreich des Bischofs als Symbol der StĂ€rkung (vgl. Ritterschlag) allgemein ĂŒblich.
In der Ostkirche heiĂt der Ritus der Firmung âSalbungâ und folgt direkt auf die Taufe. Der Priester salbt mit dem vom Bischof geweihten Myron die Stirn, die Augen, die NasenflĂŒgel, den Mund, die Ohren, die Brust, die HĂ€nde und die FĂŒĂe und spricht anschlieĂend: âSiegel der Gabe des Heiligen Geistesâ. Der Ritus ist hierbei nicht durch Ein- und Ausgangsgebete vom restlichen Gottesdienst getrennt.[6]
[Bearbeiten] Salböl
Das Chrisam bzw. Myron ist vorgeschriebene Materie bei der Spendung der Firmung, es ist eine Mischung aus Ăl und Balsam. Die Heiligen Ăle werden vom Bischof am GrĂŒndonnerstag bzw. in der Karwoche in der Chrisammesse geweiht.
[Bearbeiten] Brauchtum
In manchen Regionen ist es ĂŒblich, dass sich der Firmling den Namen eines Heiligen aussucht, den er als Firmnamen annimmt. Traditionell feiert der Firmling den Firmtag allein mit seinem Paten. Erst in jĂŒngster Zeit finden im Rahmen der Firmung groĂe Familienfeiern statt. In einigen Gegenden Deutschlands und in Ăsterreich erhalten die Neugefirmten auch Geld- oder andere Geschenke (etwa frĂŒher in Bayern traditionell die erste Taschen- bzw. Armbanduhr).
[Bearbeiten] Bedeutung
Die Bedeutung der Firmung besteht nach der römisch-katholischen Kirche vor allem in zwei Aspekten: engere Verbindung mit der Kirche und StĂ€rkung (lat. firmus âstarkâ) durch die Kraft des Heiligen Geistes[7]; auĂerdem wird durch die Firmung die Taufe vollendet in der Hinsicht, dass der Gefirmte nun uneingeschrĂ€nkt der Kirche angehört (âVollbĂŒrger im Reiche Christiâ[8] ist). Der Firmling wird mit seiner Firmung von Jesus Christus und der Kirche in Besitz genommen.[9] Gleichzeitig wird er bevollmĂ€chtigt, âin der Kraft des Heiligen Geistes als Zeuge Jesu Christi den Glauben durch Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen und so zum Aufbau und Wachstum des Leibes Christi, der Kirche, beizutragenâ.[9] SchlieĂlich wird er dazu gesegnet und gestĂ€rkt durch den Heiligen Geist. Alle diese Aspekte werden durch die Handauflegung ausgedrĂŒckt. AuĂerdem nehmen die Christen âin vollerem MaĂ an Jesu Christi königlicher und priesterlicher Vollmacht und an seiner messianischen GeistfĂŒlle teil.â (vgl. Priestertum aller GlĂ€ubigen); das Zeichen der Salbung deutet dieses aus.
Die Firmung wird in der Regel vom Ortsbischof oder an dessen Statt von einem Weihbischof gespendet. Wenn sie durch einen Priester gespendet wird, bedarf dieser einer besonderen bischöflichen Beauftragung.
[Bearbeiten] Theologische Entwicklung
Die Firmung hat sich im Laufe der ersten Jahrhunderte der christlichen Kirche als Aspekt der Taufe oder als eigenstÀndige Feier entwickelt. In der Scholastik wurde es als eigenstÀndiges Sakrament herausgestellt, was die Reformatoren wenige Jahrhunderte spÀter ablehnten.
[Bearbeiten] AnsÀtze bei den KirchenvÀtern
Die Tradition des 2. Jahrhunderts berichtete neben der Taufe von keinem besonderen geistvermittelnden Ritus.[10] Erst gegen Ende des Jahrhunderts Ă€uĂerte sich der Kirchenvater Tertullian hierzu deutlicher. In seinem Werk De Baptismo (âĂber die Taufeâ) entwickelte er als einer der frĂŒhesten KirchenvĂ€ter ein theologisches Gesamtkonzept der Taufe. Darin spricht er dem Untertauchen eine geisteinflöĂende Wirkung ab: âNicht dass wir im Wasser den Heiligen Geist erlangten, sondern wir werden im Wasser [âŠ] gereinigt, fĂŒr den Hl. Geist vorbereitetâ.[11] Nachdem der Mensch aus dem Taufbad aussteige, wird er gesalbt[12], âdanach folgt die Handauflegung, womit durch einen Segensspruch der Heilige Geist herbeigerufen und eingeladen wird.â[13] Er trennt hier also klar die Ritualschritte voneinander und ordnet ihnen verschiedene Wirkungen zu.
Hippolyt von Rom beschrieb Anfang des 3. Jahrhunderts in der Traditio Apostolica (âApostolische Ăberlieferungâ) kirchliche Liturgien und Aufgaben von FunktionstrĂ€gern der katholischen Kirche â wie Bischof, Presbyter und Diakon. In dieser Beschreibung ist der Ritus der Handauflegung wie bei Tertullian auch eine Phase des Taufgeschehens selber, die Taufe eine Einheit im Sinne einer Initiation.[14] Neu an den Aussagen Hippolyts ist, dass bereits der Grund fĂŒr eine mögliche zeitlich-örtliche Trennung von Taufe und Firmung erkennbar wird: Die Tauchtaufe wird durch einen Diakon vollzogen und mit einer nachtauflichen Salbung durch einen Presbyter fortgesetzt, wĂ€hrend nur der Bischof mittels Handauflegung und einer zweiten Salbung die Gnade Gottes ĂŒber den Getauften herabrufen kann.[15]
In einer Auseinandersetzung mit den AnhĂ€ngern des Bischofs Lucifer von Calaris, die rigoros die GĂŒltigkeit u. a. der von Arianern gespendeten Taufen ablehnten, setzte sich Hieronymus fĂŒr die HĂ€retikertaufe ein und behandelte in dem Zusammenhang die Bedeutung der Handauflegung. Er bezieht sich hierbei auf die Apostelgeschichte, wenn er feststellt: âNicht leugne ich diesen Brauch der Kirchen, dass zu denen, die weit entfernt von gröĂeren StĂ€dten durch Priester und Diakone getauft worden sind, der Bischof hinauseilt, um ihnen zur Anrufung des Heiligen Geistes die Hand aufzulegen.â Die fiktive Frage seines GegenĂŒbers nach dem Grund fĂŒr dieses Vorgehen, obwohl der Heilige Geist âdoch nach unserer Versicherung in einer wahrhaftigen Taufe mitgeteilt wirdâ, beantwortet er damit, dass ânach der Himmelfahrt des Herrn der Heilige Geist auf die Apostel herabstiegâ. Die Praxis diene aber mehr âzur Ehre des Priestertums als nach einem Gesetz der Notwendigkeitâ.[16]
[Bearbeiten] VerselbstÀndigung in der Scholastik
Die Scholastiker des Mittelalters systematisierten die Lehre der KirchenvÀter und entwickelten eine eigenstÀndige Theologie der Firmung, die nun als Sakrament dargestellt wurde.
Der Theologe Hugo von St. Victor erklĂ€rte auch die Firmung zum eigenstĂ€ndigen Sakrament, dessen innerer Zusammenhang zur Taufe jedoch betont wurde. Er beschreibt den alten Ritus der Chrisamsalbung und Handauflegung als apostolisches Vorrecht der Bischöfe, den Christen zu besiegeln und den Heiligen Geist zu ĂŒbergeben. Auf die fiktive Frage, âob es ein gröĂeres Sakrament als die Taufe seiâ, antwortet Hugo von St. Victor, dass âjedes von beiden ein groĂes Sakrament und mit höchster Verehrung einzuschĂ€tzenâ sei. Er widerspricht einer Höherstellung der Firmung aufgrund ihrer bischöflichen AutoritĂ€t und lĂ€sst auf diese Weise erkennen, dass sich die Vorzeichen gedreht haben: WĂ€hrend die KirchenvĂ€ter noch die Taufe als wichtigsten Akt hervorhoben und darin ĂŒberhaupt eine Rolle fĂŒr die Firmung gesucht haben, ist sie nun so wichtig geworden, dass die mittleralterliche Theologie bei Hugo von St. Victor bereits einer Degradierung der Taufe entgegenwirken will.[17]
Der bedeutende Theologe und Philosoph Thomas von Aquin baute die bereits bei Hugo von St. Victor vorgefundenen Elemente zu einer Firmtheologie aus, die fĂŒr die folgende katholische Lehre von groĂer Bedeutung sein sollte. Ein umfangreicher Fragenkatalog in seinem Hauptwerk Summa theologica[18] bietet hierfĂŒr eine systematisierte Auseinandersetzung. FĂŒr seine Argumentation erweiterte er das bisher ĂŒbliche FirmverstĂ€ndnis um eine weitere Eigenschaft, den Empfang des âVollalters des geistigen Lebensâ. Mit der Firmung werde diese erlangt, so wie der Mensch mit der Taufe das geistige Leben ĂŒberhaupt empfange. Damit wird die EigenstĂ€ndigkeit der Firmung weiter untermauert. Das Chrisam deutet er als dieser Funktion entsprechenden Stoff, der die FĂŒlle des Heiligen Geistes gibt. Auch der damit verbundene bewusste Eintritt in die Gemeinschaft ist laut Thomas von Aquin mit dem Ritus und dem Chrisam verbunden. Des Weiteren geht er davon aus, dass der sakramentale Charakter eine geistige Gewalt fĂŒr bestimmte heilige Handlungen gibt. WĂ€hrend die Taufe die Vollmacht zu wirken gebe, was das eigene Heil betrifft, schenke die Firmung die Vollmacht zum geistigen Kampf gegen die âFeindeâ.[19]
[Bearbeiten] Festigung im kirchlichen Lehramt
Die scholastische Firmtheologie ging zu wesentlichen Teilen in die folgenden Dokumente des kirchlichen Lehramts ein, wodurch die Firmung gegen Ende des Mittelalters als eigenstÀndiges Sakrament kirchenrechtlich gefestigt wurde.
In einem Brief an den Katholikos der Armenier, der 1351 eine Wiedervereinigung mit der Armenischen Apostolischen Kirche vorbereiten sollte, erklĂ€rte Papst Clemens VI. die Weihe des Chrisams und die Spendung des Firmsakraments als Vorrecht des Bischofs. Nur der Papst könne Ausnahmen von dieser Regelung treffen, indem er einem einfachen Priester die Vollmacht ĂŒbertrĂ€gt.[20]
WĂ€hrend des mehrjĂ€hrigen Konzils von Florenz erklĂ€rte die Versammlung in einem Lehrentscheid fĂŒr die Armenier aus dem Jahr 1439 die scholastische Lehre fĂŒr verbindlich. Darin findet sich die nun voll ausgeprĂ€gte vorreformatorische Firmtheologie: Die Firmung sei eines der sieben Sakramente, prĂ€ge der Seele ein Merkmal ein, gebe den Heiligen Geist zur StĂ€rkung des Glaubens, ordentlicher Spender sei der Bischof (Ausnahmen sind nur mit pĂ€pstlicher Anweisung möglich) und die Zeichenhandlung bestehe aus Salbung mit Chrisamöl und heiligenden Worten. Als biblische Legitimation wurde wiederum auf die Handauflegung bei den Samariern aus der Apostelgeschichte zurĂŒckgegriffen.[21] Diese Theologie sollte von den folgenden Reformatoren schwer kritisiert werden.
[Bearbeiten] Ablehnung in der Reformation
Mit der Reformation kam es zu einem Einschnitt in der Geschichte der Firmung. In seiner Kampfschrift Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche kritisierte Martin Luther 1520 verschiedene Aspekte der etablierten Sakramentaltheologie und reduzierte die Anzahl der Sakramente auf zwei sowie ein sakramentales Zeichen. Der Firmung sprach er die SakramentalitĂ€t ab, wobei er primĂ€r die fehlende göttliche Einsetzung und damit das Fehlen der sakramentalen Heilsversprechung kritisierte, da sich in der Heiligen Schrift kein Beleg fĂŒr eine VerheiĂung durch Jesus finden lasse. Vielmehr handle es sich um einen âkirchlichen Ritusâ, der dazu diene, âdie Ămter der Bischöfe auszubauen, damit sie nicht ganz ohne Arbeit in der Kirche sindâ. Zum Ausgleich hebt Luther die Bedeutung der Taufe hervor, die unbestritten von Christus eingesetzt worden und sakramental sei. Diese bedĂŒrfe keiner ErgĂ€nzung.[22]
Damit ĂŒbereinstimmend hatten auch andere Reformatoren die SakramentalitĂ€t der Firmung abgelehnt. Zwingli verband diese Kritik mit einer weitgehenden Reform des Firmritus, deren zentrale Aufgabe er nun darin sah, dass die Jugend den Glauben bestĂ€tigen und das Taufbekenntnis mit eigenem Wort wiederholen solle. AuĂerdem bekenne der Getaufte damit seine Angliederung an die Glaubensgemeinschaft. Der in StraĂburg wirkende Reformator Martin Bucer entwickelte daraus das Konzept der Konfirmation, die auf die Kindertaufe aufbauend als persönliches Bekenntnis zum Glauben verstanden wurde (GlĂ€ubigentaufe).[23]
Die katholische Kirche reagierte auf diese Entwicklung auf dem Konzil von Trient. Die Aussagen begrĂŒndeten aber nur kurz, dass die Firmung ein Sakrament sei und der Bischof der primĂ€re Firmspender. Wer Gegenteiliges behaupte, solle aus der Kirche ausgeschlossen werden.[24]
[Bearbeiten] Neuzeit und Zweites Vatikanisches Konzil
Im Jahrhundert nach der Reformation hat sich bezĂŒglich der Tauf- und Firmungslehre die Theologie kaum weiterentwickelt, weil die von den Protestanten angegriffenen Aspekte mit eher konservativen Argumenten verteidigt wurden. Hier standen weiterhin die Entscheidungen des Tridentinums und das Armenierdekret im Mittelpunkt.
Erst in neuerer Zeit wurde die Ăberlieferung in Heiliger Schrift, Patristik und Liturgie sowie die Kirchengeschichte wieder aufgegriffen und erforscht. Einen bedeutenden Beitrag leistete der Theologe Karl Rahner, der eine neue Sakramentaltheologie entwickelte und diese auch auf die Firmung anwandte: âDie Firmbeauftragung des Christen [âŠ] ist nicht so sehr die Gnade einer individuellen Besorgung seines eigenen Seelenheilers, sondern die charismatische (= fĂŒr andere segensreiche) Gabe, an der Sendung der Kirche mitzuarbeiten durch alle Gaben, die dem Heil aller dienen können.â[25]
Rahner beeinflusste mit seiner Theologie stark das Zweite Vatikanische Konzil, das nun ansatzweise die reformatorische und liberal-theologische Kritik an der Firmung aufgriff. Die Konstitution ĂŒber die Liturgie der Kirche Sacrosanctum Concilium forderte ein der Firmung vorausgehendes Glaubensbekenntnis, um die Verbindung mit der Taufe und die Einheit der christlichen Initiation zum Ausdruck zu bringen. Auch ermöglichte diese Konstitution des Konzils die Firmspendung innerhalb der Heiligen Messe, die zur gĂ€ngigen Praxis geworden ist.[26] Sinn dieser Neuerung war, die Einheit der drei Sakramente der christlichen Initiation herauszustellen. Zudem wurde festgelegt, dass der Bischof âerstberufenerâ Firmspender sei[4], eine neue Formulierung gegenĂŒber dem bisher verwendeten âordentlichenâ (ordinarius) Firmspender.
1971 wurde auch die Spendeformel im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils geÀndert. GemÀà dem vorkonziliaren Ritus lautete die Spendeformel:
âIch bezeichne dich mit dem Zeichen des Kreuzes und stĂ€rke dich mit dem Chrisam des Heiles im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.â
â Römischer Firmritus vor 1971[27]
Papst Paul VI. erneuerte den westlichen Firmritus, indem er die bis dahin ĂŒbliche Spendeformel durch eine alte byzantinische ersetzte, in welcher der Heilige Geist bzw. Gott als Hauptakteur erscheint und die Bedeutung des (bischöflichen) AmtstrĂ€gers zurĂŒcktritt (pneumatologische Deutung der Firmung):
âSei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.â
â Römischer Firmritus[28]
Der âBackenstreichâ des Firmspenders ist meist durch den FriedensgruĂ zwischen Spender und EmpfĂ€nger der Firmung ersetzt worden. Diesem symbolischen Backenstreich wurde volkstĂŒmlich die Bedeutung zugeordnet, der Gefirmte mĂŒsse nun fĂŒr seinen Glauben auch âSchlĂ€geâ einstecken können. Stichhaltiger ist wohl der Symbolcharakter eines âRitterschlagsâ, mit dem man die Firmung vergleicht.[29]
[Bearbeiten] Biblische Fundstellen
Die EigenstĂ€ndigkeit einer Firmung wird biblisch vor allem mit Stellen aus der Apostelgeschichte begrĂŒndet. So predigte und taufte der Diakon Philippus in Samarien, ohne dass der Heilige Geist auf die Getauften gekommen wĂ€re:
â14 Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. 15 Diese zogen hinab und beteten fĂŒr sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. 16 Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. 17 Dann legten sie ihnen die HĂ€nde auf und sie empfingen den Heiligen Geist.â
Nach dem VerstÀndnis firmender Kirchen spendete der Apostel Paulus auch in Ephesus die Firmung:
â1 WĂ€hrend Apollos sich in Korinth aufhielt, durchwanderte Paulus das Hochland und kam nach Ephesus hinab. 2 Er traf einige JĂŒnger und fragte sie: Habt ihr den Heiligen Geist empfangen, als ihr glĂ€ubig wurdet? Sie antworteten ihm: Wir haben noch nicht einmal gehört, dass es einen Heiligen Geist gibt. 3 Da fragte er: Mit welcher Taufe seid ihr denn getauft worden? Sie antworteten: Mit der Taufe des Johannes. 4 Paulus sagte: Johannes hat mit der Taufe der Umkehr getauft und das Volk gelehrt, sie sollten an den glauben, der nach ihm komme: an Jesus. 5 Als sie das hörten, lieĂen sie sich auf den Namen Jesu, des Herrn, taufen. 6 Paulus legte ihnen die HĂ€nde auf und der Heilige Geist kam auf sie herab; sie redeten in Zungen und weissagten. 7 Es waren im ganzen ungefĂ€hr zwölf MĂ€nner.â
Daneben wird auch Apg 10,44-48 EU erwĂ€hnt, die die Möglichkeit einer vortauflichen GeisteinflöĂung aufzeigt.
Traditionelle Exegeten sehen in diesen Bibelstellen ein deutliches Anzeichen fĂŒr eine Trennung der Riten von Taufe und Firmung und eine besondere Form der Geistmitteilung durch die Handauflegung. Dies ist jedoch bereits vielfach in Frage gestellt worden. Dabei wird vor allem der Ausnahmecharakter dieser Bibelstellen im Vergleich zum Rahmen der Apostelgeschichte und des Neuen Testaments betont, welcher der Taufe eine weitaus gewichtigere Rolle zuspricht. Kritiker bezweifeln anhand dessen die HistorizitĂ€t und heben die Intention des Verfassers hervor, der die eher privaten Missionserfolge des Philippus und Apollos durch die apostolische Handauflegung in einen gesamtkirchlichen Charakter einbetten möchte.[30] Kritisiert wurde auch, dass die Belege vor allem der Apostelgeschichte entstammen, sich also nicht direkt im Wirken Jesu nachweisen lassen.
Es wird daher heute davon ausgegangen, dass die biblische Theologie weder eine generelle rituelle Trennung von Taufe und GeisteinflöĂung noch eine obligatorische Handauflegung kannte und dass vielmehr die Taufe als dominanter Initiationsritus wesentlich war.
[Bearbeiten] KĂŒnstlerische Rezeption
- Der Firmling ist ein bekanntes TheaterstĂŒck von Karl Valentin.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Jean Amougou-Atangana: Ein Sakrament des Geistempfangs? zum VerhÀltnis von Taufe und Firmung. Freiburg 1974, ISBN 3-451-16758-1.
- Guido Erbrich: Grundkurs Firmung. Leipzig, St. Benno 2008, ISBN 978-3-7462-2394-0.
- GĂŒnter Koch (Hrsg.): Sakramentenlehre. Allgemeine Sakramentenlehre bis Firmung. Graz 1991, ISBN 3-222-12056-0 (kommentierter Quellenband).
- Georg Kretschmar: Firmung. In: Theologische RealenzyklopĂ€die (TRE). Band 11, de Gruyter, Berlin/New York 1983, ISBN 3-11-008577-1, S. 192â204.
[Bearbeiten] Weblinks
- katholische Kirche in Deutschland: Die Firmung
- Informationen zum Thema vom Erzbistum MĂŒnchen und Freising
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- â Weltkatechismus Nr. 1212 (1992)â.
- â a b Weltkatechismus Nr. 1316 (1992) [1]
- â can. 889 § 2; can. 97 § 2 [2]
- â a b Lumen Gentium 26.
- â FĂŒr einen genauen Ablauf der Firmung vgl. die ausfĂŒhrliche Beschreibung des Erzbistums MĂŒnchen und Freising: [3].
- â Weltkatechismus Nr. 1300 [4].
- â Katholischer Erwachsenen-Katechismus (KEK) der Deutschen Bischofskonferenz, I. Band (1985), S. 340
- â GL 53, in bezug auf die drei Initiationssakramente zusammen
- â a b KEK I, S. 341
- â Vgl.: Amougou-Atangana 1974, S.106-132.
- â Tertullian, De Baptismo 6.
- â Tertullian, De Baptismo 7.
- â Tertullian, De Baptismo 8.
- â Vgl.: Amougou-Atangana 1974, S.142-151.
- â Hippolyt von Rom, Traditio Apostolica; nach: Koch 1991, S.202.
- â Hieronymus, Dialog gegen die Luciferianer 8-9; nach: Koch 1991, S.204; vgl. auch englische Ăbersetzung.
- â Hugo von Sankt Viktor, Ăber die Sakramente des christlichen Glaubens 1.II p.7; nach: Koch 1991, S.205f.
- â Thomas von Aquin, Summa Theologica III q. 72; nach: Koch 1991, S.206f; vgl. auch englische Ăbersetzung.
- â Vgl.: Amougou-Atangana 1974, S.221f.
- â Clemens VI., Brief ĂŒber die Wiedervereinigung der Armenier (1351); nach: Koch 1991, S.193f.
- â Lehrentscheid fĂŒr die Armenier (1439); nach: Koch 1991, S.194f.
- â Martin Luther, Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche.
- â Vgl.: Artikel Firmung; in: Theologische RealenzyklopĂ€die, Bd. 11.
- â LehrsĂ€tze ĂŒber das Sakrament der Firmung (7. Sitzung 1547); nach Koch 1991, S.195f, gekĂŒrzt.
- â K. Rahner, Kirche und Sakramente, Freiburg u.a. 1960, S.82.
- â vgl. etwa bei den Informationen des Erzbistums MĂŒnchen und Freising hier
- â Prof. Dr. K. Hörmann, Lexikon der christlichen Moral (1969), Titel âFirmungâ, Abschnitt 3, Unterabschnitt c2) [5]
- â KEK, 1. Band, S. 340
- â auf der Website der Kirche in der Schweiz: âMan hat die Firmung sinnvoll als geistlichen âRitterschlagâ bezeichnet, wodurch der Christ zum KĂ€mpfer Christi, des Königs, bestellt und zugleich zum aktiven Laienapostel berufen wird.â
- â Vgl.: Amougou-Atangana 1974, S.84-96.
Taufe | Firmung | Eucharistie | BuĂsakrament | Krankensalbung | Weihe | Ehe









